Hundepension

Wohlfühl-Urlaub für Fellnasen!

Die schönste Zeit des Jahres = Urlaub.

Die Urlaubspläne von Frauchen & Herrchen sind nicht immer mit dem vierbeinigen Familienmitglied mit Fell kompatibel und entsprechen auch nicht immer dessen Vorlieben…

Auch andere (unvorhersehbare) Ereignisse bedingen einen Urlaub für den Vierbeiner in der Hundepension.

Beruhigt genießen und mit Erholung und Gelassenheit die positiven Energien aufladen!

Wir sind spezialisiert auf „Minis“ mit einer Schulterhöhe von bis zu 40 cm.

In unserem Wohnhaus beherbergen wir maximal 5 Gasthunde in zwei Einheiten/Rudeln.

3x täglich gehen wir Gassi, dazu kommt das Spielen und Schmusen – je nach den individuellen Bedürfnissen.

Bei guter Witterung im großen, sicher eingezäunten, Garten mit der Möglichkeit zum Chillen & zum Planschen;
bei Schmuddelwetter (Regen/Schnee) im überdachten Bereich mit viel Platz zum Rennen & Buddeln.

Auf Besonderheiten gehen wir ein und erfüllen auch spezielle Wünsche.

Grundsätzlich lernen wir alle Fellnasen und deren Besitzer gerne vorab bei einem unverbindlichen „Schnuppertreffen“ kennen!

 

Kosten:

Übernachtungsgast in einer Einheit/Rudel Euro 50,-/Tag
1 Einheit zur Alleinbenutzung (für max. 1-3 Übernachtungsgäste) Euro 120,-/Tag
2 Einheiten zur Alleinbenutzung (für max. 1-5 Übernachtungsgäste) Euro 230,-/Tag

Mitzubringen sind:

  • Impfpass
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • eigenes & gewohntes Futter
  • Leine & Halsband/Geschirr
  • Decke o.ä. mit einem „Zuhause“ Geruch

Aufnahmebedingungen:

  • Schulterhöhe max. 40 cm
  • Rüden ab  10 Monaten nur mit aktivem (!) Hormonchip oder kastriert
  • soziale Verträglichkeit mit Artgenossen (entfällt bei kompletter Alleinbenutzung)
  • Impfpass auf dem aktuellen Stand
  • Zecken-/Flohbehandlung auf dem aktuellen Stand
  • Entwurmung auf dem aktuellen Stand
  • KEINE ansteckenden Krankheiten
  • Haftpflichtversicherung

Unsere Hundepension wurde vom Veterinäramt Ostalbkreis gewerbsmäßig abgenommen. Ein Sachkundenachweis liegt nach §11 Abs. 1 Nr. 3, 5, 8a TierSchG vor (zzgl. des §10 LHundG NRW und EU Transportscheins für Heimtiere).