AGB

HUNDEPENSION EDELHOF

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Der Hundehalter beauftragt die Hundepension Edelhof (im Folgenden Hundepension genannt), seinen Hund für den genannten Zeitraum zu betreuen. Der Hundehalter konnte die Hundepension vorab besichtigen. Der Hund wird während seines Aufenthalts artgerecht betreut und gepflegt.
  2. Der Hundehalter macht zuverlässige und klare schriftliche Angaben über den Gesundheitszustand und Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, sowie über die Verabreichung von Medikamenten und des Futters. Der Hundehalter bestätigt, dass alle Informationen betreffend seines Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
  3. Sofern der Hundehalter kein eigenes artgerechtes Futter mitbringt, ist es der Hundepension vorbehalten, dem Hund artgerechtes Futter zu geben und dem Hundehalter in Rechnung zu stellen.
  4. Die Hunde können in Gruppen von bis zu 4 anderen Hunden untergebracht werden. Hierbei sind kleinere Raufereien nicht auszuschließen. Ist Gruppenhaltung nicht gewünscht oder aufgrund des Verhaltens des Hundes nicht möglich, muss dies vom Hundehalterauf der Anmeldung angekreuzt werden.
  5. Die Hundepension übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüssel, Spielzeug usw.).
  6. Für den Notfall hat der Hundehalter die nötigen Kontaktdaten hinterlegt. Die Hundepension behält sich das Recht des eigenen Ermessens vor, wann die angegebene Person zu kontaktieren ist.
  7. Die Hundepension ist nicht verpflichtet, die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Abgebers und die Eintragungen im Impfpass.
  8. Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Hundehalter ist für Schäden durch seinen Hund verantwortlich.
  9. Der Hundehalter erlaubt der Hundepension ausdrücklich, einen Tierarzt zu konsultieren, wenn die Hundepension der Ansicht ist, dass dies nötig ist. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden vom Hundehalter getragen und beim Abholen des Hundes beglichen.
  10. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten, sowie von Parasiten ist. Der Impfstatus ist vollständig und auf dem aktuellen Stand.
  11. Die Hundepension haftet nicht für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Tod eines Hundes.
  12. Ein Rücktritt oder eine Verkürzung der Dauer einer Anmeldung ist bis 4 Wochen vor Beginn möglich. Danach sind 50% des Entgelts fällig. Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung ist das volle Entgelt zu zahlen.
  13. Die Hundepension behält sich vor, bei unvorhersehbaren Umständen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück erstattet.
  14. Die Kosten des Aufenthalts sind im Voraus, spätestens bei der Abgabe des Hundes zu begleichen. Die Zahlung kann per Überweisung oder in bar erfolgen.
  15. Der Hundehalter verpflichtet sich, den Hund an dem vereinbarten Termin wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht abgeholt wird, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. Es ist der Hundepension vorbehalten, einen Aufschlag auf den regulären Preis in Rechnung zu stellen.
  16. Die Annahme und Ausgabe der Hunde erfolgt ausschließlich vom Personal der Hundepension.