Reitabzeichen-Lehrgang

Auch im Reitsport gibt es die Möglichkeit die erworbenen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und im Rahmen einer Prüfung ein Abzeichen zu erwerben.
Begrüßenswert sind die neuen vielfältigen Möglichkeiten ein Abzeichen zu erwerben und das Können und Wissen im Reitsport sowie den Umgang mit dem Pferd in einer praktischen und theoretischen Prüfung abzulegen.

Da ab 2014 ein neues System in Kraft getreten ist, im Folgenden einige Erläuterungen:

Das RA 5 entspricht dem DRA Kl. IV, das RA 4 dem DRA Kl. III. Neu dazugekommen ist das RA 4, danach folgt das RA 3, welches dem DRA Kl. II entspricht. Das RA 1 entspricht dem DRA Kl.I.

  • Dressurreiterprüfung Kl. E
  • Stilspringprüfung Kl. E mit mindestens 6 Hindernissen
  • Prüfungsgespräch zur Praxis, Reitlehre
  • Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
  • Kenntnisse zur Unfallverhütung
  • Bodenarbeit

Disziplinspezifisch kann das RA 5 erst ab 21 Jahren abgelegt werden.

Bei dem RA 4 wird verlangt:

  • Dressurreiterprüfung Kl. A
  • Stilspringprüfung Kl. A*
  • Prüfungsgespräch zur Praxis, Reitlehre
  • Fitness des Reiters
  • Grundausrüstung eines Reitpferdes
  • Dressurreiterprüfung Kl. L Trense
  • Reiten im leichten Sitz über Bodenricks
  • Prüfungsgespräch zur Praxis, Reitlehre
  • Fitness des Reiters
  • Grundausrüstung eines Reitpferdes
  • Dressurmäßiges Reiten in Anlehnung Kl. A
  • Stilspringprüfung Kl. A**
  • Prüfungsgespräch zur Praxis, Reitlehre
  • Fitness des Reiters
  • Grundausrüstung eines Reitpferdes

Der Basispass ist die Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme zum RA 5, wenn nicht die RA 6 und 7 abgelegt wurden.

Für den Erwerb eines Reitabzeichens ist die Mitgliedschaft in einem Reitverein verpflichtend.

Das RA 5 ist Voraussetzung, um eine Jahresturnierlizenz zur Teilnahme an LPO-Turniersportprüfungen zu erwerben und entspricht Leistungsklasse 6. Das RA 4 entspricht Lkl. 5.

Ab der Prüfung zum Reitabzeichen 5 ist für die Prüfung Turnieroutfit erforderlich.

Um die Prüfung mit „Bestanden“ abzuschließen, muss zum einen eine Durchschnittsnote von mindestens 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht werden. Zum anderen darf keine Einzelnote einer Prüfung unter 5,0 sein.

Nach dem Bestehen des RA 5 kann frühestens nach 3 Monaten das RA 4 abgelegt werden.